auf bewährung:
bürgerrechte im internet

Christiane Schulzki-Haddouti, Bonn, 2003

Als vor über 50 Jahren die Verfassungsväter das Grundgesetz formulierten, gab es noch kein Internet. Dennoch müssen sich die Gesetze und Verordnungen zur neuen Informationsgesellschaft am Grundgesetz orientieren: Wie groß ist die Meinungsäußerungsfreiheit im Netz und wann sind Begrenzungen möglich und sinnvoll? Wie sehen virtuelle Demonstrationen aus? Was bedeutet das Internet für die Demokratie? Inwieweit ist Wissen als geistiges Eigentum geschützt? Reicht staatlicher Datenschutz aus oder müssen Bürgerinnen und Bürger ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Internet selbst durchsetzen?


Der Text ist ein Auszug aus dem Buch:
Bürgerrechte im Netz
Christiane Schulzki-Haddouti,
Schriftenreihe (Bd. 382), Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2003

„Das eigentliche Internet interessiert mich überhaupt nicht“, sagt Web-Pionierin Esther Dyson. Viel wichtiger sei, so die ehemalige Vorsitzende der Internet-Verwaltungsorganisation Icann, was die Menschen mit diesem technischen Mittel machen: Wie kommunizieren sie, wie betreiben sie Geschäfte, wie treffen sie richtungsweisende Entscheidungen? Wie Menschen mit dem Internet und mit anderen Internet-Nutzern umgehen, beruht darauf, welche Maßstäbe sie an ihr Handeln legen.

Hacker setzen sich bereits seit Jahrzehnten mit dem Netz und seinen Werten auseinander. Der Journalist Steven Levy erarbeitete Anfang der 1980er Jahre aus Gesprächen mit Szene-Mitgliedern acht Grundwerte und Handlungsanweisungen, die bei Hackern und in der Netzgemeinde allgemein akzeptiert waren. So gilt der „unbegrenzte und vollständige“ Zugang zu Computern in der Hacker-Ethik als Grundrecht. „Alle Informationen müssen frei sein“, lautet ein weiteres Prinzip. Doch Autoritäten müsse misstraut und folglich müsse Dezentralisierung gefördert werden. Vorurteile dürften im Netz keine Rolle spielen: „Beurteile einen Hacker nach dem, was er tut, und nicht nach üblichen Kriterien wie Aussehen, Alter, Rasse oder gesellschaftlicher Stellung,“ lautet die Forderung. Auch werden die Nutzer aufgefordert, mit ihrem Computer sich der Kunst zu widmen und etwas Schönes zu schaffen. Denn schließlich könnten „Computer das Leben zum Besseren verändern.“ Diese Hacker-Regeln unterlagen seither leichten Veränderungen und Erweiterungen. Der „Chaos Computer Club“ beispielsweise fügte noch zwei Regeln hinzu: Erstens die Aufforderung: „Mülle nicht in den Daten anderer Leute.“ Und zweitens den Grundsatz: „Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen.“

Welche Rechte, welche Pflichten haben Anbieter und Nutzer heute im Internet? In den Anfangsjahren des World Wide Web wurde darüber in der Öffentlichkeit noch heftig debattiert. Wissenschaftler, Politiker, Netzbürger und Nicht-Regierungsorganisationen verfassten zahllose Manifeste, Erklärungen und Chartas, die versuchten, Bürger- und Menschrechte ins Internetzeitalter zu übersetzen: 1997 regten deutsche Netzbürger und Internetpolitiker beispielsweise eine „Online Magna Charta“ (http://sem.lipsia.de/charta/d/charta.htm) an. Auf Initiative der Hubert-Burda-Stiftung 1997 verfassten Wissenschaftler und Politiker die eher neoliberal gefärbte „Münchner Erklärung“(http://www.akademie3000.de/2/02/02/01/00300/), der schon bald eine Gegenerklärung folgte: Unter dem Einfluss der rot-rosa-grünen „Erfurter Erklärung“(http://www.chm.tu-dresden.de/organik/private/misc/erfurt.html) von 1997 und in Antwort auf die „Münchner Erklärung“ formulierten 1998 sozialliberale Wissenschaftler und Politiker sowie Gewerkschaften die „Frankfurter Erklärung“(http://staff-www.uni-marburg.de/~rillingr/imd/IMD98/98erklaerung.htm). Auch auf internationaler Ebene waren Netzbürger aktiv: Im selben Jahr verfassten auf eine niederländische Initiative Nicht-Regierungs-Organisationen die People's Communication Charter(http://www.waag.org/pcc/pcc.txt). Schließlich meldeten sich auch die Informatiker zu Wort: 1999 verabschiedete der Europäische Computerverband die „Citizen's Charter“ (http://www.cepis.org/mission/charter.htm), die der Europäische Computerverband verabschiedete, dem auch Deutschlands größter Informatiker-Berufsverband, die Gesellschaft für Informatik (GI), angehört.

Anspruch und Verpflichtung des Grundgesetzes
Als die Verfassungsväter und -mütter vor über 50 Jahren das Grundgesetz formulierten, gab es zwar Radio und Fernsehen, jedoch noch kein weltumspannendes Internet. Die Grundrechte des Grundgesetzes sind der hohe Maßstab, an dem sich nationale Gesetzgeber und Behörden bei der Gestaltung neuer Regeln orientieren müssen. Die neuen Kommunikationstechnologien führten jedoch vielfach zu neuen Verordnungen und Gesetzen, die nicht nur in nationalen, sondern auch in europäischen und sogar internationalen Interessensausgleichen wurzeln.

Rudolf Wassermann, ehemals Präsident am Oberlandesgericht in Braunschweig, schildert anschaulich den Hintergrund und die Beweggründe der Verfassungseltern. Nach der Schreckensherrschaft der Nationalsozialisten verabschiedeten sie sich vom Werterelativismus der Weimarer Republik und richteten mit dem Grundgesetz das neue politische System auf die Menschrechte, auf die menschliche Würde aus. Das Grundgesetz ist daher weder dem Staat, noch dem Gesetzgeber, sondern den Bürgerinnen und Bürgern gewidmet. Durch das Bundesverfassungsgericht sind die Menschen- und Bürgerrechte nicht nur Abwehrrechte, sondern leitende Prinzipen der gesamten staatlichen Ordnung.

Welche im Grundgesetz definierten Grundrechte besonders auf das Internet anwendbar sind, erläutert der Frankfurter Rechtsexperte Johann Bizer. So schützt das Grundgesetz Kommunikationsrechte wie die Meinungsäußerungsfreiheit, das Fernmeldegeheimnis, die Informationsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit. Besonders wichtig für die Anbieter im Internet ist der Schutz des Eigentums und die Sicherung der Berufsfreiheit sowie Rundfunk- und Pressefreiheit.

Manche neue Regelung wird vermutlich erst noch ihre Feuertaufe vor dem Bundesverfassungsgericht als letzter Prüfinstanz bestehen müssen. Die Auseinandersetzungen darüber, ob und inwieweit der Computereinsatz mit dem Rechtssystem vereinbar ist, werden bereits seit Jahrzehnten geführt, beobachtet IT-Politikexperte Ingo Ruhmann. Angefangen bei der Debatte über die Speicherung von Verbindungsdaten bis hin zu den Auseinandersetzungen um das geistige Eigentum gibt es zahlreiche Themenkomplexe der IT-Politik, die noch immer kontrovers diskutiert werden. Eine kohärente IT-Politik ist, so mahnt Ruhmann angesichts eines aus Teillösungen bestehenden „Flickenteppichs“, dringend nötig. Dabei besteht ihre Hauptaufgabe darin, Grundrechte auch in einer digitalen Welt umfassend zu sichern. Die IT-Politik reicht dabei deutlich über Fragen der informationellen Selbstbestimmung, der unbeobachteten Kommunikation oder der Meinungsfreiheit hinaus. So steht beispielsweise eine Neubestimmung des Eigentumsrechts an. Allerdings, so gibt er zu bedenken, habe der globale IT-Einsatz das staatliche Gewaltmonopol bereits ausgehöhlt

Die meisten Bürger verbinden mit den Grundrechten im Netz wohl am ehesten den Datenschutz, der auf die informationelle Selbstbestimmung jedes Bürgers zurückgeht. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka schildert die Geschichte des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, das mit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1983 begründet wurde. Zwar ist es kein im Grundgesetz festgeschriebenes Grundrecht, doch es ist Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung: So dürfen Eingriffe nur auf gesetzlicher Basis erfolgen. Die Gesetze müssen klar regeln, was zulässig ist. Auch dürfen die Daten nur zu den Zwecken verarbeitet werden, zu denen sie erhoben wurden. Zudem dürfen nur so viele Daten wie unbedingt nötig verarbeitet werden.

Diese Regeln gelten heute allerdings nicht nur für den Staat, sondern auch für die private Wirtschaft. Welche Herausforderung dies für den Datenschutz bedeutet, beschreibt der Jurist Thomas Berhard Petri. So müssen beispielsweise für die Kontrolle des internationalen Datenhandels neue Regeln wie etwa das zwischen Europa und den USA ausgehandelte Safe-Harbor-Abkommen umgesetzt werden. Nutzer müssen selbst ihre Daten kontrollieren und schützen lernen.

Innerhalb eines Betriebes haben Mitarbeiter jedoch nur eingeschränkt Möglichkeiten, ihre Daten zu schützen. Mit welchen Methoden immer mehr Firmen ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen überwachen, und über welche Mitbestimmungsrechte und welchen Persönlichkeitsschutz diese Mitarbeiter verfügen, stellt Arbeitsschutzberater Manuel Kiper anschaulich vor. So ist eine generelle Überwachung der Mitarbeiter mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar, wohl aber ist eine punktuelle Überprüfung in Verdachtsfällen möglich. Kiper plädiert deshalb für Selbstverantwortung und eine ergänzende Missbrauchskontrolle.

Noch immer lautet ein beliebtes Argument in der Diskussion um Lauschangriffe und andere Überwachungstätigkeiten: „Ich habe doch nichts zu verbergen.“ Der Journalist Patrick Goltzsch bürstet den üblichen Anonymitätsdiskurs etwas gegen den Strich, indem er nicht die Frage stellt: "Warum anonym?", sondern: "Warum nicht anonym?". Immerhin bewegen sich im täglichen Leben die meisten Menschen anonym. Im Internet ist das jedoch die Ausnahme. Erwarten die Kassierer an der Supermarktkasse nur das Geld und keinen Ausweis, verlangen Online-Shops von ihren Kunden wesentlich mehr Auskünfte. Anwender hinterlassen im Internet Datenspuren aller Art, die Unternehmen, Organisationen und Behörden vielfältig auswerten können. Die im Alltag selbstverständliche Anonymität muss daher im Internet erst durch spezielle Maßnahmen hergestellt werden.

Welche Maßnahmen die Nutzer zum Schutz ihrer Privatsphäre ergreifen können, schildern die Informatiker Marit Hansen und Christian Krause vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein. So können Nutzer mit wenigen gezielten Handgriffen ihren eigenen Rechner absichern und ihre Kommunikation verschlüsseln. Ein weiterer, bislang wenig verbreiteter Schritt ist das Vermeiden von Datenspuren und das Aushandeln vom Privacy-Policies, die den Umgang mit den Daten regeln.

Grundlage des selbstbestimmten Umgangs mit den Daten ist das Verschlüsseln. Wie umstritten der freie Umgang mit kryptografischen Mitteln in den letzten Jahren und Jahrzehnten war, schildere ich gemeinsam mit Ingo Ruhmann, der als FifF-Vorstandsmitglied und ehemaliger Mitarbeiter des grünen Bundestagsabgeordneten Manuel Kiper die Kryptodebatte hautnah miterlebte. Indem kryptografische Methoden die Kommunikation schützen, bestimmen sie, wer Zugriff auf Informationen erhält. Der Beitrag schildert, wie die Zivilgesellschaft sich gute Verschlüsselungstechnologie zu eigen machte, die vormals eine Angelegenheit der Geheimdienste, des Militärs und der Diplomaten war.

Das Internet verspricht mehr Transparenz durch mehr Information. E-Government-Projekte verheißen mehr Transparenz, Ziel ist eine „gläserne Verwaltung“. Der Zugang zu Informationen ist entscheidend, wenn Bürger sich gesellschaftlich beteiligen wollen. Schon 1975 stellte das Bundesverfassungsgericht den hohen Wert der Transparenz für eine funktionierende Demokratie heraus. In vielen Ländern leistet seit langem das Grundrecht auf Informationsfreiheit dazu einen entscheidenden Beitrag, wie mein gemeinsam mit Manfred Redelfs verfasster Beitrag zeigt.
Im europäischen Vergleich bildet Deutschland mit seiner traditionellen Amtsverschwiegenheit das Schlusslicht. Erste Erfahrungen konnten Bürger und Organisationen in Deutschland mit dem Umweltinformationsgesetz bereits machen, wie Redelfs, der als Leiter der Rechercheabteilung von Greenpeace selbst bereits vielfältige Erfahrungen sammeln konnte, in einem weiteren Beitrag anschaulich schildert. Er plädiert für einen offensiveren Umgang mit den bereits bestehenden, jedoch allgemein wenig bekannten Zugangsrechten.

Dass Informationsfreiheit –und zugang jedoch mit dem Recht auf geistiges Eigentum kollidieren können, zeigt der Jurist und Buchautor Detlef Kröger. Auf der einen Seite steht das Eigentumsrecht des Urhebers als wirtschaftlich verwertbares Gut, auf der anderen Seite haben Informationen teilweise den Charakter eines öffentlichen Gutes. Der Leistungsanreiz für die Informationsproduktion ist zwar bedeutend, doch er muss sozialverträglich gestaltet werden, um den Informationszugang nicht zu beschneiden. Ob und wie ein Interessensausgleich gefunden werden kann, entscheidet sich allerdings nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler und supranationaler Ebene.

Wichtige gesellschaftliche Kommunikation findet zunehmend in den elektronischen Netzen statt. Das Internet beeinflusst deshalb schon jetzt demokratische Gesellschaften: Der Kommunikationsstil verändert sich, die Informationsmöglichkeiten erweitern sich. Doch die neuen Medien bringen auch neue soziale Ungleichheiten mit sich. Das Autorenteam Burkhard Ewert, Nermin Fazlic und Johannes Kollbeck versucht vor diesem Hintergrund die Chancen und Risiken der neuen IuK-Technologien für die Demokratie zu analysieren und zu bewerten. Dabei unterscheiden die Autoren zwischen E-Government- und E-Demokratie-Projekten. E-Government-Projekte umfassen neben den Informationsangeboten der Ministerien und Behörden vor allem die Verwirklichung von dienstleistungsorientierten, bürgernahen Angeboten der Verwaltung. E-Demokratie-Projekte wie etwa Online-Wahlen hingegen orientieren sich nach demokratietheoretischen Kategorien wie Legitimation, Partizipation und Öffentlichkeit.

Das Internet als politischer Handlungsraum ist gleichzeitig auch Ort der Auseinandersetzung über ein neues Politikverständnis in einem globalen und vernetzten Kontext. Wie Bürger ihre Beteiligungsrechte im Internet zu verwirklichen suchen, schildert der Londoner Netzexperte Armin Medosch am Beispiel virtueller Demonstrationen. Am Beispiel bedeutender Netz-Kampagnen beschreibt Medosch, der die Netzgemeinde als Telepolis-Redakteur jahrelang kritisch begleitete, erstmals die Entwicklung des Netzaktivismus seit den frühen 1990er Jahren. Aufgrund seiner Auseinandersetzung mit den rechtlichen Implikationen von Online-Demonstrationen sieht er den Bedarf, Grundrechte für eine „virtuelle Republik“ neu zu definineren, um kollektive Formen politischer Willensäußerung im Netz zu garantieren.

Dass das Internet resistent gegen Zensur ist, entlarvt der Journalist Lorenz Lorenz-Meyer als hartnäckigen Mythos. So behauptete Netzpionier John Gilmore, dass das Netz Zensurmaßnahmen als Defekt behandelt und sie umgeht. Dabei behindern inzwischen nicht nur Staaten wie China und Saudi-Arabien den Informationszugang, sondern auch demokratische Staaten wie Deutschland und die USA erlauben Kontrollmaßnahmen.

Das Internet als „elektronischer Kurzschluss“ aller Rechtssysteme und Kulturräume dieser Welt stellt viele Länder vor eine völlig neue Herausforderung im Umgang mit Information. Ute Bernhardt, die als Geschäftsführerin des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FifF) jahrelang die Debatten um Bürgerrechte in der Informationsgesellschaft kritisch begleitete, befasst sich deshalb detailliert mit Filter-, Sperr- und Zensurmaßnahmen in verschiedenen Ländern. Sie fordert demokratische Staaten auf, das Internet nicht zu filtern oder zensieren, sondern die Auseinandersetzung mit der Meinungsvielfalt im Internet zu fördern.
Mit den besonderen Anforderungen des Jugendschutzes an den Informationszugang setzt sich anschließend der Journalist Peter Mühlbauer auseinander. Dabei plädiert er dafür, bei Jugendlichen die Medienkompetenz möglichst zu fördern. Welche Umgangsformen mit unerwünschten Inhalten die Internetgemeinde selbst über Jahre hinweg mit den so genannten Netiketten entwickelte, schildert der Journalist Martin Goldmann. Die Netikette orientiert sich an den Grundsätzen der anfangs vorgestellten Hacker-Ethik.

Unsere Wertmaßstäbe bestimmen den Umgang mit dem Internet. Zahlreiche Grundrechte müssen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Eine einseitige Präferierung eines Grundrechts kann ein anderes empfindlich beeinträchtigen. So müssen beispielsweise im Konflikt um geistiges Eigentum und Informationsfreiheit zwei Grundrechte gegeinander abgewogen werden. Welche Prioritäten wir dabei setzen wird darüber entscheiden, über welchen Informationszugang und über welche Informationsqualität wir künftig verfügen. Wie groß unsere Bereitschaft ist, informationelle Selbstbestimmung und Meinungsäußerungsfreiheit zu verteidigen, wird das Verhältnis zwischen Bürger und Staat wesentlich prägen. Letzlich werden diese Auseinandersetzungen über die Lebendigkeit unserer demokratischen Gesellschaft entscheiden.

[zurück zum Anfang]



© 2003 Bundeszentrale für politische Bildung - diese Seite ist Bestandteil von www.km21.org