die
creative gruppe
ideen
zu einer modernen staatsform II/ gedanken zu europa Dezember
1991, ausgedruckt 9 Seiten
Vorwort Ideen
zu einer modernen Staatsform
Gedanken zu
Europa
Dabei waren: Niels Boeing,
Lars Godzick, Richard "Ritschi" von Heusinger, Robert
von Heusinger, Justin Stauber, Karsten Strege
Vorwort
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Das Ergebnis unseres ersten Treffens zu diesem Thema war etwas
schmalbrüstig, da es sich mit vielen Definitionen und
allgemeinen Fragen befaßte. Einige von Euch (besonders die
Juristen) haben das bemängelt, und so führten wir die
Diskussion über Wahlsystem und Gewaltenteilung fort, und
zwar auch im Hinblick auf einen möglichen europäischen
Staat.
1 Ideen zu einer modernen Staatsform
1.1 Das Distrikt-Wahlsystem
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Unsere ursprüngliche Idee des Distrikt-Wahlsystems sieht
vor, die bestehenden Wahlkreise in Distrikte mit annähernd
gleicher Einwohnerzahl zu unterteilen. Diese Distrikte wählen
aus ihrer Mitte ihren Distriktvertreter, der zusammen mit den
anderen Distriktvertretern seines Wahlkreises ein Wahlgremium
bildet (welches übrigens auch mit dem Kreistag identisch
sein soll). Dieses Wahlgremium wählt nun aus seiner Mitte
(d.h. es können nur Distriktvertreter gewählt werden,
aber keine Außenstehenden) einen Abgeordneten des
Wahlkreises für den jeweiligen Landtag und für den
Bundestag. Auf diese Weise sollen sämtliche Abgeordnete der
Landtage und des Bundestags gewählt werden. Damit sollen
eine größere Bürgernähe der Abgeordneten zu
ihren Wahlkreisen, mehr direkte Demokratie (eben in den
Distrikten) und eine Wählbarkeit von Parteilosen erreicht
werden; die Parteien sollen in ihrer meinungsbildenden Dominanz -
die vielen von uns eher schon als Penetranz vorkommt -
eingeschränkt werden. Auf die bundesrepublikanische
Wirklichkeit angewandt, weist dieses tolle theoretische System
einige unangenehme Mängel auf, die zu unerwünschten
Nebenwirkungen führen.
Im Grundgesetz ist die
Existenz von Parteien ausdrücklich vorgesehen, und wir
können nicht annehmen, daß hierzulande plötzlich
alle bereit wären, auf die Parteien zu verzichten. Die
meisten Kandidaten in den Distrikten wären nach wie vor
Parteimitglieder, denn man kann diese (fast will ich sagen:
leider) nicht vom Passiven Wahlrecht ausnehmen. Wie wir heute
sehen, unterscheiden sich die großen Volksparteien CDU und
SPD nicht mehr nennenswert, sondern verkörpern ein breites,
solides Mittelmaß. Man kann also davon ausgehen, daß
sich in den Distrikten nur selten Kandidaten mit unorthodoxen
Positionen durchsetzen. Die deutliche Mehrheit der
Distriktvertreter eines Wahlkreisgremiums wäre CDU und SPD,
mit dem Erfolg, daß die Abgeordneten der Landtage und des
Bundestags allesamt CDU- und SPD-Mitglieder wären, und wir
erhielten ein Zwei-Parteien-System. Da kämen wir vom Regen
in die Traufe. Nimmt man andererseits einmal an, die
Distriktvertreter aller Wahlkreise und damit alle Abgeordneten
seien parteilos, taucht das Problem auf, daß Minderheiten
keine Anlaufstellenstellen (wie die heutigen Parteien und ihre
Fraktionen) im parlamentarischen Betrieb mehr haben. Auch hier
ist zu erwarten, daß selten der Vertreter einer Minderheit
zum Distriktvertreter und darüberhinaus zum Abgeordneten
gewählt wird. In einem parteilosen System wird sich eben das
parteilose Mittelmaß durchsetzen, was sich wohl nicht vom
Zwei-Parteien-System unterscheiden wird (Gähnen oder Fluchen
ist dann angesagt).
Wir brauchen uns keine Sorgen zu
machen, daß die politische Mitte nicht hinreichend stark
vertreten ist im Distrikt-Wahlsystem. Vielmehr muß unser
Wahlsystem:
- Parteilosen und Parteien zugleich den Zugang zum
parlamentarischen Betrieb ermöglichen,
die Bildung des Fraktionszwanges, wie er gegenwärtig
existiert, hemmen, in der Lage sein, unorthodoxe politische
Ideen in Form von Bürgerbewegungen oder neuen, aber kleinen
Parteien in die Parlamente leichter als bisher zu befördern.
Es soll also einen repräsentativen Querschnitt durch die
gesamte geistige Landschaft eines Staates erzeugen. Wir sind der
Auffassung, daß die Strukturen des jetzigen
Parteiensystems diese Aufgabe nur noch unbefriedigend erfüllen.
Wir sind daraufhin zu folgender Lösung gekommen (wobei
wir uns an der Bundesrepublik orientiert haben): 1. Die
Direktmandate für Bundestag und Landtage werden nach dem
Distrikt-Wahlsystem gewählt; alle Kandidaten hierfür
müssen parteilos sein. Sie können während der
Legislaturperiode von ihrem jeweiligen Wahlkreisgremium aus
besonderem Grund mit einer 3/4-Mehrheit abgewählt werden.
Das Wahlkreisgremium wählt einen neuen Abgeordneten, der
sein Mandat dann längstens bis zum Ende der
Legislaturperiode wahrnimmt. 2. Die restlichen Mandate werden
nach wie vor im Verhältniswahlrecht über Listen
gewählt. Zur Wahl können sich neben den politischen
Parteien auch andere gesellschaftliche Institutionen stellen, wie
Gewerkschaften, Bürgerinitiativen und andere; diese Idee
haben wir aus der ehemaligen DDR übernommen.
1.2 Weitere Änderungsvorschläge
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Darüberhinaus erscheinen uns folgende Änderungen
wichtig: 1. Fach- und Untersuchungsausschüsse der
Parlamente: Ihre Mitglieder werden vom Bundestag gewählt:
eine Hälfte aus den Parteilosen (Wahlkreisabgeordnete), die
andere aus den Parteien und Organisationen. 2.
Minderheitenschutz: Es werden von Angehörigen der
betreffenden Minderheiten Ausschüsse gebildet, die den
Bundestag beraten sollen, Gesetzesinitiativen anregen können
und ein allgemeines Anhörungsrecht, bei Gesetzes-vorlagen,
die sie betreffen, sogar ein Mitspracherecht besitzen. 3.
Bundespräsident: Er soll direkt vom Volk gewählt
werden. 4. Bundes-/Landesregierung: Der
Bundeskanzler/Ministerpräsident wird nach wie vor vom
Parlament gewählt und schlägt seine Minister vor, die
vom Parlament bestätigt werden müssen. Die Richtlinien
der Politik werden jedoch nicht mehr von ihm bestimmt, sondern
von der Parlamentskoalition, die die Regierung trägt. Er ist
nur noch der Sprecher und Koordinator der Regierung. Mit der
Abwahl des Bundeskanzlers/Ministerpräsidenten durch ein
konstruktives Mißtrauensvotum des Parlaments ist die
gesamte Regierung abgewählt. Außerdem können aber
einzelne Minister vom Parlament durch konstruktives
Mißtrauensvotum abgewählt werden. Alle Mitglieder der
Regierung dürfen während ihrer Amtszeit kein Parteiamt
oder sonstige Ämter ausüben; ihre eventuelle
Mitgliedschaft in einer Partei oder einer anderen Organisation
ruht für die Dauer des Regierungsamtes. 5.
Volksentscheid/-befragung: In Anlehnung an den Verfassungsentwurf
der SPD für das Land Sachsen-Anhalt müssen die
Bedingungen für Volksentscheide, -befragungen, -initiativen
und -begehren wesentlich erleichtert bzw. neu eingeführt
werden. Die Vorbehalte von 1949 gegenüber diesen
Einrichtungen sind aus der damaligen Situation heraus
verständlich, können aber nach 43 Jahren
funktionierender Demokratie vernachlässigt werden. 6.
Wahlkampf: Jede Kommune ermöglicht und finanziert den
Kandidaten ihrer Distrikte den gleichen Werbeumfang in den
lokalen Medien, eine Veranstaltung zur Vorstellung sowie eine
Informationsschrift für die Bürger. Plakate, Geschenke
und die übliche Flut von Prospekten gibt es nicht. Ähnliche
Regelungen sollen für den Parteienwahlkampf gelten. 7.
Parlamentsdebatten: Jede Parlamentsdebatte soll den Bürgern
über Radio und TV zugänglich gemacht werden. 8.
Aufklärungspflicht des Staates: Neben der Erziehung der
Bürger zu einem staatsbürgerlichen Bewußtsein hin
muß es angesichts des Werbe-Bombardements in den Medien
heute auch Aufgabe des Staates sein, die Bürger vor
Manipulation zu schützen, wo sie es nicht selbst können.
Dazu soll der Staat stärker als bisher über Gefahren
von Produkten aufklären, etwa in Form von Gegenwerbung
(statt der jetzigen Zusätze z.B. auf
Zigaretten-Werbeplakaten), oder durch Förderung von
Verbraucherschutzorganisationen.
2 Gedanken zu Europa
2.1 Unsere Visionen eines europäischen
Staates
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Justin: Der europäische Staat ist nur ein Übergang
zu einer späteren Weltgesellschaft. Jeder benachbarte Staat
kann sich bei Erfüllung der Beitrittsbedingungen anschließen
(also Türkei, Ukraine, Weißrußland, Rußland
etc.). Als Kontrast zur jetzigen EG-Politik ist ein Schwerpunkt
auf die soziale Gestaltung dieses Staates zu legen.
Karsten: Der
europäische Staat ist nur ein Übergang zu einer
späteren Weltgesellschaft. Die Aufnahme benachbarter Staaten
sollte allerdings nicht zu leicht gemacht werden. Wichtig ist das
Subsidiaritätsprinzip bei den kleinsten Einheiten dieses
Staates; in ihnen sollen verschiedene gesellschaftliche
Entwicklungen und Experimente möglich sein, d.h. es muß
ein ausgeprägter Föderalismus existieren.
Ritschi: Der
europäische Staat soll ein Bundesstaat europäischer
Regionen ohne die nationale Ebene sein. Die kulturelle Vielfalt
soll erhalten bleiben und nicht - wie in den USA - in einem
großen Kulturbrei untergehen. Es gilt das
Subsidiaritätsprinzip für die Regionen. Zunächst
soll es keine Aufnahme von neuen EG-Mitgliedern geben. Außerdem
müssen die Grenzen des europäischen Staates festgelegt
werden, d.h. welche benachbarten Staaten nicht mehr aufgenommen
werden sollen.
Lars: Der europäische Staat muß
ein dynamisches Gebilde ohne Grenzen sein, das mit anderen
Staatenbünden allmählich zur Weltgesellschaft
zusammenwächst. Die Beitrittsbedingungen sollen
dementsprechend liberal sein, aber Demokratie und Achtung der
Menschenrechte auf jeden Fall beinhalten. Der Übergang zu
einer Struktur mit Regionen soll langfristig
erfolgen.
Robert: Der europäische Staat muß
auf einer Verfassung aufgebaut sein, die von allen gegenwärtigen
und potentiellen Mitgliedstaaten mitgestaltet wurde. Mit ihrer
Verabschiedung muß ein Verfahren in Kraft treten, das die
Regionen herausbildet. Die Zentralgewalt dieses Bundesstaates
darf nicht zu stark werden, d.h. wirksame Kontrolle durch
Europaparlament und Rat der Regionen ist unerläßlich.
Der Übergang zur Weltgesellschaft ist nicht das
Ziel.
Niels: Der europäische Staat soll ein
Bundesstaat aus Regionen sein. Die nationale Ebene muß so
schnell wie möglich abgeschafft werden, da sie einer
vernünftigen Demokratisierung dieses Bundesstaates im Wege
steht. Mitglieder dieses Staates sollen auf jeden Fall die EG-
und die EFTA-Staaten sein, die restlichen europäischen
Staaten (aber ohne die Türkei und die GUS-Staaten) sollen
beitreten, wenn sie wirtschaftlich halbwegs in der Lage dazu
erscheinen.
2.2 Versuch einer chronologischen
Problembehandlung der Schaffung eines europäischen
Bundesstaates
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Noch ein Wort vorweg: Im folgenden Abschnitt werdet Ihr
meistens die Worte "sollte, müßte, muß"
finden. Wir sind uns der Tatsache vollkommen bewußt, daß
diese Überlegungen (zunächst) theoretisch sind,
nichtsdestoweniger aber unerläßlich. Wir dürfen
uns nicht von derzeitigen unliebsamen Entwicklungen in der
Europa-Politik abhalten lassen, Ideen und Ziele zu entwickeln.
Der Zusammenbruch des Kommunismus bedeutet unseres Erachtens noch
nicht, daß politische Utopien unbrauchbar, überflüssig
oder gar unsinnig sind. Ganz im Gegenteil!
I. Reform der EG-Institutionen
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Gegenwärtig haben die drei großen politischen
EG-Institutionen folgende Zusammensetzung und Kompetenzen: -
Der Rat: besteht aus den 12 Regierungschefs bzw. in speziellen
politischen Angelegenheiten aus den zuständigen
Fachministern; hat die alleinige Entscheidungsgewalt über
die EG-Politik und kann nicht von demokratisch gewählten
Parlamenten kontrolliert werden (weder von den nationalen noch
vom europäischen). - Die Kommission: besteht aus je 2
Vertretern (Kommissaren) der großen Staaten und je 1 der
kleinen; ist die Exekutive, die die Beschlüsse des Rates
vorbereitet und ausführt. - Das Parlament: besteht zwar
aus Abgeordneten der einzelnen Staaten, aber nicht proportional
zur jeweiligen Bevölkerungszahl; hat das Recht, den
EG-Haushalt global abzulehnen, sowie ein Veto gegen
nicht-obligatorische Ausgaben einzulegen; muß vom Rat vor
Erlaß von Rechtsakten zur (nicht bindenden) Stellungnahme
gehört werden; hat aber keine legislativen Kompetenzen. Für
die Übergangszeit bis zur Verabschiedung einer europäischen
Verfassung (die nächsten 10 - 15 Jahre) müssen dem
Europaparlament legislative Vollmachten schrittweise übertragen
werden, bis es etwa gleichberechtigt neben dem Rat steht. Es soll
dann aber schon die Kommission, die bis zur Einsetzung einer
gewählten europä-ischen Bundesregierung fortbesteht,
wählen und kontrollieren. Der Rat entwickelt sich in dieser
Zeit auf einen europäischen Bundes-rat hin, dem späteren
Rat der Regionen. All diese Reformen müssen allerdings vom
Rat selbst in Gang gesetzt werden, d.h. er muß freiwillig
mehr und mehr Macht an das Europa-Parlament abgeben. Dieses müßte
zur Verbesserung seiner Arbeitsfähigkeit verkleinert werden,
jedoch sollte der jetzige Verteilungsschlüssel für die
Mandate der einzelnen Länder beibehalten werden, um den
kleineren Staaten ein größeres Mitspracherecht zu
gewährleisten. Bis zur Schaffung eines einheitlichen
europäischen Rechts müssen die nationalen
Berufungsgerichte beibehalten werden (sozusagen die letzten
Bastionen der nationalen Ebene), sie könnten allerdings
Kammern eines reformierten EuGH werden. Die Rechtsangleichung
wird nur sehr langfristig, in kleinen Schritten durchführbar
sein.
II. Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten
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Die zentrale Frage ist, an welchen Grenzen der europäische
Bundes-staat enden soll. Die EFTA-Staaten werden in absehbarer
Zeit aufgenommen werden, und bei den baltischen Staaten, Polen,
CSFR und Ungarn bestehen langfristig keine Bedenken. Was aber ist
mit den Balkan-Staaten, deren Entwicklung noch nicht absehbar
ist, gehören die Türkei und die GUS-Staaten überhaupt
zum europäischen Kulturkreis? Neben kulturellen und
geographischen Überlegungen sollte man bedenken, daß
ab einer gewissen Bevölkerungszahl das Anwachsen des
bürokratischen Zentralismus, der in der EG schon be-steht,
unangenehme Ausmaße annimmt und Fliehkräfte erzeugen
kann, die zum Abspalten von Randregionen führen. Robert und
Niels glauben im übrigen, daß die uneingeschränkte
Aufnahme von nichteuropäischen Staaten (etwa in Nordafrika
oder im Nahen Osten) dort zu neo-kolonialistischen Strukturen
führen wird. Wir haben hier keine gemeinsame Formel für
die Grenzen und die Beitrittsbedingungen gefunden.
III. Die langfristige Konstruktion des europäischen
Bundesstaates
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Es sollen Regionen eingerichtet werden mit 5 - 15 Mio.
Einwoh-nern, kleine Kulturen wie das Baskenland oder Katalonien
sollen in jedem Fall eine eigene Region bilden. Welche Gebiete
sich zu einer Region zusammenschließen, sollen die Bewohner
durch Abstimmung selbst entscheiden. Es kann dabei auch
grenzüberschreitende Regionen wie
Saarland/Lothringen/Luxemburg/Westpfalz geben, gemeinsame
Geschichte und geographischer Zusammenhang werden in einigen
Fällen eher den Ausschlag für die Bildung einer Region
geben als nationale Zugehörigkeit. Einmal gebildet, kann
jede Region über ihre eigene Struktur entscheiden und sich
in Untereinheiten teilen. Eine Region entsendet 10 Abgeordnete
ins Europa-Parlament. Das Distrikt-Wahlsystem könnte hier so
aussehen, daß alle Wahlkreisgremien einer Region 5
Parteilose auswählen, während die anderen 5 wieder über
Listen gewählt werden. Die Reihenfolge der einzelnen
Etappen auf dem Weg zum europäischen Bundesstaat (nach der
Wirtschafts- und Währungsunion) ergibt sich allerdings nicht
von selbst: Politische Union vor der Regionen-bildung oder
umgekehrt - wann kann man die nationale Ebene abschaffen - können
sich Regionen und Nationalstaaten für einige Jahre
überschneiden? Auf jeden Fall muß in nächster
Zeit eine Verfassungskommission sowohl der jetzigen als auch der
künftigen Mitgliedsstaaten einberufen werden. Die
ausgearbeitete Verfassung wird durch Volksentscheid angenommen
und nicht nur durch Ratifizierung der nationalen Parlamente.
Falls die Regionen nicht mit Inkrafttreten der Verfassung
eingesetzt werden, muß in der Verfassung ein Verfahren zur
Bildung der Regionen und der Abstimmung über sie festgelegt
werden.
IV. Ausblick: Die Weltgesellschaft als Ziel?
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Wie kann diese Weltgesellschaft aussehen? Es soll eine
Gemein-schaft der großen Kulturregionen sein, analog zu den
Regionen innerhalb Europas, aber kein Weltstaat. Europäische
Anrainerstaaten können wirtschaftlich assoziiert werden,
aber nicht politisch dem europäischen Bundesstaat
bei-treten. Vielmehr müssen Tendenzen unterstützt
werden, dort eigene Staatenbünde/Bundesstaaten zu gründen,
gerade auch zum Schutz der kulturellen Identität. Mexikos
Beitritt zur nordamerikanischen Freihandelszone ist ein Beispiel
für Selbstaufgabe um des Preises von Freihandel und
Wohlstand willen. Diese Blockbildung müßte
allerdings mit der Schaffung eines neuen Weltwirtschaftssystems
einhergehen, dessen Notwendigkeit heute schon viele einsehen,
aber dessen Form sich niemand vorstellen kann.
1Zur
Klärung der Begriffe: Volksentscheid - Abstimmung über
eine Gesetzesvorlage, deren Ergebnis für das Parlament
bindend ist; Volksbefragung - Befragung zu einem politischen
Thema, deren Ergebnis für das Parlament nicht bindend ist;
Volksinitiative - Auftrag an das Parlament, sich mit einem
bestimmten politischen Thema zu befassen; Volksbegehren - Antrag
auf Änderung oder Erlaß eines Gesetzes, bei
Nichtannahme des Antrags durch das Parlament findet ein
Volksentscheid statt.
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