die creative gruppe

ideen zu einer modernen staatsform II/
gedanken zu europa
Dezember 1991, ausgedruckt 9 Seiten

Vorwort
Ideen zu einer modernen Staatsform

Gedanken zu Europa

Dabei waren:
Niels Boeing, Lars Godzick, Richard "Ritschi" von Heusinger, Robert von Heusinger, Justin Stauber, Karsten Strege




Vorwort

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Das Ergebnis unseres ersten Treffens zu diesem Thema war etwas schmalbrüstig, da es sich mit vielen Definitionen und allgemeinen Fragen befaßte. Einige von Euch (besonders die Juristen) haben das bemängelt, und so führten wir die Diskussion über Wahlsystem und Gewaltenteilung fort, und zwar auch im Hinblick auf einen möglichen europäischen Staat.

1 Ideen zu einer modernen Staatsform

1.1 Das Distrikt-Wahlsystem

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Unsere ursprüngliche Idee des Distrikt-Wahlsystems sieht vor, die bestehenden Wahlkreise in Distrikte mit annähernd gleicher Einwohnerzahl zu unterteilen. Diese Distrikte wählen aus ihrer Mitte ihren Distriktvertreter, der zusammen mit den anderen Distriktvertretern seines Wahlkreises ein Wahlgremium bildet (welches übrigens auch mit dem Kreistag identisch sein soll). Dieses Wahlgremium wählt nun aus seiner Mitte (d.h. es können nur Distriktvertreter gewählt werden, aber keine Außenstehenden) einen Abgeordneten des Wahlkreises für den jeweiligen Landtag und für den Bundestag. Auf diese Weise sollen sämtliche Abgeordnete der Landtage und des Bundestags gewählt werden.
Damit sollen eine größere Bürgernähe der Abgeordneten zu ihren Wahlkreisen, mehr direkte Demokratie (eben in den Distrikten) und eine Wählbarkeit von Parteilosen erreicht werden; die Parteien sollen in ihrer meinungsbildenden Dominanz - die vielen von uns eher schon als Penetranz vorkommt - eingeschränkt werden. Auf die bundesrepublikanische Wirklichkeit angewandt, weist dieses tolle theoretische System einige unangenehme Mängel auf, die zu unerwünschten Nebenwirkungen führen.

Im Grundgesetz ist die Existenz von Parteien ausdrücklich vorgesehen, und wir können nicht annehmen, daß hierzulande plötzlich alle bereit wären, auf die Parteien zu verzichten. Die meisten Kandidaten in den Distrikten wären nach wie vor Parteimitglieder, denn man kann diese (fast will ich sagen: leider) nicht vom Passiven Wahlrecht ausnehmen. Wie wir heute sehen, unterscheiden sich die großen Volksparteien CDU und SPD nicht mehr nennenswert, sondern verkörpern ein breites, solides Mittelmaß. Man kann also davon ausgehen, daß sich in den Distrikten nur selten Kandidaten mit unorthodoxen Positionen durchsetzen. Die deutliche Mehrheit der Distriktvertreter eines Wahlkreisgremiums wäre CDU und SPD, mit dem Erfolg, daß die Abgeordneten der Landtage und des Bundestags allesamt CDU- und SPD-Mitglieder wären, und wir erhielten ein Zwei-Parteien-System. Da kämen wir vom Regen in die Traufe.
Nimmt man andererseits einmal an, die Distriktvertreter aller Wahlkreise und damit alle Abgeordneten seien parteilos, taucht das Problem auf, daß Minderheiten keine Anlaufstellenstellen (wie die heutigen Parteien und ihre Fraktionen) im parlamentarischen Betrieb mehr haben. Auch hier ist zu erwarten, daß selten der Vertreter einer Minderheit zum Distriktvertreter und darüberhinaus zum Abgeordneten gewählt wird. In einem parteilosen System wird sich eben das parteilose Mittelmaß durchsetzen, was sich wohl nicht vom Zwei-Parteien-System unterscheiden wird (Gähnen oder Fluchen ist dann angesagt).

Wir brauchen uns keine Sorgen zu machen, daß die politische Mitte nicht hinreichend stark vertreten ist im Distrikt-Wahlsystem.
Vielmehr muß unser Wahlsystem:

  • Parteilosen und Parteien zugleich den Zugang zum parlamentarischen Betrieb ermöglichen,
  • die Bildung des Fraktionszwanges, wie er gegenwärtig existiert, hemmen, in der Lage sein, unorthodoxe politische Ideen in Form von Bürgerbewegungen oder neuen, aber kleinen Parteien in die Parlamente leichter als bisher zu befördern. Es soll also einen repräsentativen Querschnitt durch die gesamte geistige Landschaft eines Staates erzeugen. Wir sind der Auffassung, daß die Strukturen des jetzigen Parteiensystems diese Aufgabe nur noch unbefriedigend erfüllen.

Wir sind daraufhin zu folgender Lösung gekommen (wobei wir uns an der Bundesrepublik orientiert haben):
1. Die Direktmandate für Bundestag und Landtage werden nach dem Distrikt-Wahlsystem gewählt; alle Kandidaten hierfür müssen parteilos sein. Sie können während der Legislaturperiode von ihrem jeweiligen Wahlkreisgremium aus besonderem Grund mit einer 3/4-Mehrheit abgewählt werden. Das Wahlkreisgremium wählt einen neuen Abgeordneten, der sein Mandat dann längstens bis zum Ende der Legislaturperiode wahrnimmt.
2. Die restlichen Mandate werden nach wie vor im Verhältniswahlrecht über Listen gewählt. Zur Wahl können sich neben den politischen Parteien auch andere gesellschaftliche Institutionen stellen, wie Gewerkschaften, Bürgerinitiativen und andere; diese Idee haben wir aus der ehemaligen DDR übernommen.

1.2 Weitere Änderungsvorschläge

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Darüberhinaus erscheinen uns folgende Änderungen wichtig:
1. Fach- und Untersuchungsausschüsse der Parlamente: Ihre Mitglieder werden vom Bundestag gewählt: eine Hälfte aus den Parteilosen (Wahlkreisabgeordnete), die andere aus den Parteien und Organisationen.
2. Minderheitenschutz: Es werden von Angehörigen der betreffenden Minderheiten Ausschüsse gebildet, die den Bundestag beraten sollen, Gesetzesinitiativen anregen können und ein allgemeines Anhörungsrecht, bei Gesetzes-vorlagen, die sie betreffen, sogar ein Mitspracherecht besitzen.
3. Bundespräsident: Er soll direkt vom Volk gewählt werden.
4. Bundes-/Landesregierung: Der Bundeskanzler/Ministerpräsident wird nach wie vor vom Parlament gewählt und schlägt seine Minister vor, die vom Parlament bestätigt werden müssen. Die Richtlinien der Politik werden jedoch nicht mehr von ihm bestimmt, sondern von der Parlamentskoalition, die die Regierung trägt. Er ist nur noch der Sprecher und Koordinator der Regierung. Mit der Abwahl des Bundeskanzlers/Ministerpräsidenten durch ein konstruktives Mißtrauensvotum des Parlaments ist die gesamte Regierung abgewählt. Außerdem können aber einzelne Minister vom Parlament durch konstruktives Mißtrauensvotum abgewählt werden. Alle Mitglieder der Regierung dürfen während ihrer Amtszeit kein Parteiamt oder sonstige Ämter ausüben; ihre eventuelle Mitgliedschaft in einer Partei oder einer anderen Organisation ruht für die Dauer des Regierungsamtes.
5. Volksentscheid/-befragung: In Anlehnung an den Verfassungsentwurf der SPD für das Land Sachsen-Anhalt müssen die Bedingungen für Volksentscheide, -befragungen, -initiativen und -begehren wesentlich erleichtert bzw. neu eingeführt werden. Die Vorbehalte von 1949 gegenüber diesen Einrichtungen sind aus der damaligen Situation heraus verständlich, können aber nach 43 Jahren funktionierender Demokratie vernachlässigt werden.
6. Wahlkampf: Jede Kommune ermöglicht und finanziert den Kandidaten ihrer Distrikte den gleichen Werbeumfang in den lokalen Medien, eine Veranstaltung zur Vorstellung sowie eine Informationsschrift für die Bürger. Plakate, Geschenke und die übliche Flut von Prospekten gibt es nicht. Ähnliche Regelungen sollen für den Parteienwahlkampf gelten.
7. Parlamentsdebatten: Jede Parlamentsdebatte soll den Bürgern über Radio und TV zugänglich gemacht werden.
8. Aufklärungspflicht des Staates: Neben der Erziehung der Bürger zu einem staatsbürgerlichen Bewußtsein hin muß es angesichts des Werbe-Bombardements in den Medien heute auch Aufgabe des Staates sein, die Bürger vor Manipulation zu schützen, wo sie es nicht selbst können. Dazu soll der Staat stärker als bisher über Gefahren von Produkten aufklären, etwa in Form von Gegenwerbung (statt der jetzigen Zusätze z.B. auf Zigaretten-Werbeplakaten), oder durch Förderung von Verbraucherschutzorganisationen.

2 Gedanken zu Europa

2.1 Unsere Visionen eines europäischen Staates

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Justin:
Der europäische Staat ist nur ein Übergang zu einer späteren Weltgesellschaft. Jeder benachbarte Staat kann sich bei Erfüllung der Beitrittsbedingungen anschließen (also Türkei, Ukraine, Weißrußland, Rußland etc.). Als Kontrast zur jetzigen EG-Politik ist ein Schwerpunkt auf die soziale Gestaltung dieses Staates zu legen.

Karsten:
Der europäische Staat ist nur ein Übergang zu einer späteren Weltgesellschaft. Die Aufnahme benachbarter Staaten sollte allerdings nicht zu leicht gemacht werden. Wichtig ist das Subsidiaritätsprinzip bei den kleinsten Einheiten dieses Staates; in ihnen sollen verschiedene gesellschaftliche Entwicklungen und Experimente möglich sein, d.h. es muß ein ausgeprägter Föderalismus existieren.

Ritschi:
Der europäische Staat soll ein Bundesstaat europäischer Regionen ohne die nationale Ebene sein. Die kulturelle Vielfalt soll erhalten bleiben und nicht - wie in den USA - in einem großen Kulturbrei untergehen. Es gilt das Subsidiaritätsprinzip für die Regionen. Zunächst soll es keine Aufnahme von neuen EG-Mitgliedern geben. Außerdem müssen die Grenzen des europäischen Staates festgelegt werden, d.h. welche benachbarten Staaten nicht mehr aufgenommen werden sollen.

Lars:
Der europäische Staat muß ein dynamisches Gebilde ohne Grenzen sein, das mit anderen Staatenbünden allmählich zur Weltgesellschaft zusammenwächst. Die Beitrittsbedingungen sollen dementsprechend liberal sein, aber Demokratie und Achtung der Menschenrechte auf jeden Fall beinhalten. Der Übergang zu einer Struktur mit Regionen soll langfristig erfolgen.

Robert:
Der europäische Staat muß auf einer Verfassung aufgebaut sein, die von allen gegenwärtigen und potentiellen Mitgliedstaaten mitgestaltet wurde. Mit ihrer Verabschiedung muß ein Verfahren in Kraft treten, das die Regionen herausbildet. Die Zentralgewalt dieses Bundesstaates darf nicht zu stark werden, d.h. wirksame Kontrolle durch Europaparlament und Rat der Regionen ist unerläßlich. Der Übergang zur Weltgesellschaft ist nicht das Ziel.

Niels:
Der europäische Staat soll ein Bundesstaat aus Regionen sein. Die nationale Ebene muß so schnell wie möglich abgeschafft werden, da sie einer vernünftigen Demokratisierung dieses Bundesstaates im Wege steht. Mitglieder dieses Staates sollen auf jeden Fall die EG- und die EFTA-Staaten sein, die restlichen europäischen Staaten (aber ohne die Türkei und die GUS-Staaten) sollen beitreten, wenn sie wirtschaftlich halbwegs in der Lage dazu erscheinen.

2.2 Versuch einer chronologischen Problembehandlung der Schaffung eines europäischen Bundesstaates

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Noch ein Wort vorweg: Im folgenden Abschnitt werdet Ihr meistens die Worte "sollte, müßte, muß" finden. Wir sind uns der Tatsache vollkommen bewußt, daß diese Überlegungen (zunächst) theoretisch sind, nichtsdestoweniger aber unerläßlich. Wir dürfen uns nicht von derzeitigen unliebsamen Entwicklungen in der Europa-Politik abhalten lassen, Ideen und Ziele zu entwickeln. Der Zusammenbruch des Kommunismus bedeutet unseres Erachtens noch nicht, daß politische Utopien unbrauchbar, überflüssig oder gar unsinnig sind. Ganz im Gegenteil!

I. Reform der EG-Institutionen

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Gegenwärtig haben die drei großen politischen EG-Institutionen folgende Zusammensetzung und Kompetenzen:
- Der Rat: besteht aus den 12 Regierungschefs bzw. in speziellen politischen Angelegenheiten aus den zuständigen Fachministern; hat die alleinige Entscheidungsgewalt über die EG-Politik und kann nicht von demokratisch gewählten Parlamenten kontrolliert werden (weder von den nationalen noch vom europäischen).
- Die Kommission: besteht aus je 2 Vertretern (Kommissaren) der großen Staaten und je 1 der kleinen; ist die Exekutive, die die Beschlüsse des Rates vorbereitet und ausführt.
- Das Parlament: besteht zwar aus Abgeordneten der einzelnen Staaten, aber nicht proportional zur jeweiligen Bevölkerungszahl; hat das Recht, den EG-Haushalt global abzulehnen, sowie ein Veto gegen nicht-obligatorische Ausgaben einzulegen; muß vom Rat vor Erlaß von Rechtsakten zur (nicht bindenden) Stellungnahme gehört werden; hat aber keine legislativen Kompetenzen.
Für die Übergangszeit bis zur Verabschiedung einer europäischen Verfassung (die nächsten 10 - 15 Jahre) müssen dem Europaparlament legislative Vollmachten schrittweise übertragen werden, bis es etwa gleichberechtigt neben dem Rat steht. Es soll dann aber schon die Kommission, die bis zur Einsetzung einer gewählten europä-ischen Bundesregierung fortbesteht, wählen und kontrollieren. Der Rat entwickelt sich in dieser Zeit auf einen europäischen Bundes-rat hin, dem späteren Rat der Regionen. All diese Reformen müssen allerdings vom Rat selbst in Gang gesetzt werden, d.h. er muß freiwillig mehr und mehr Macht an das Europa-Parlament abgeben. Dieses müßte zur Verbesserung seiner Arbeitsfähigkeit verkleinert werden, jedoch sollte der jetzige Verteilungsschlüssel für die Mandate der einzelnen Länder beibehalten werden, um den kleineren Staaten ein größeres Mitspracherecht zu gewährleisten.
Bis zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Rechts müssen die nationalen Berufungsgerichte beibehalten werden (sozusagen die letzten Bastionen der nationalen Ebene), sie könnten allerdings Kammern eines reformierten EuGH werden. Die Rechtsangleichung wird nur sehr langfristig, in kleinen Schritten durchführbar sein.

II. Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten

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Die zentrale Frage ist, an welchen Grenzen der europäische Bundes-staat enden soll. Die EFTA-Staaten werden in absehbarer Zeit aufgenommen werden, und bei den baltischen Staaten, Polen, CSFR und Ungarn bestehen langfristig keine Bedenken. Was aber ist mit den Balkan-Staaten, deren Entwicklung noch nicht absehbar ist, gehören die Türkei und die GUS-Staaten überhaupt zum europäischen Kulturkreis? Neben kulturellen und geographischen Überlegungen sollte man bedenken, daß ab einer gewissen Bevölkerungszahl das Anwachsen des bürokratischen Zentralismus, der in der EG schon be-steht, unangenehme Ausmaße annimmt und Fliehkräfte erzeugen kann, die zum Abspalten von Randregionen führen. Robert und Niels glauben im übrigen, daß die uneingeschränkte Aufnahme von nichteuropäischen Staaten (etwa in Nordafrika oder im Nahen Osten) dort zu neo-kolonialistischen Strukturen führen wird. Wir haben hier keine gemeinsame Formel für die Grenzen und die Beitrittsbedingungen gefunden.

III. Die langfristige Konstruktion des europäischen Bundesstaates

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Es sollen Regionen eingerichtet werden mit 5 - 15 Mio. Einwoh-nern, kleine Kulturen wie das Baskenland oder Katalonien sollen in jedem Fall eine eigene Region bilden. Welche Gebiete sich zu einer Region zusammenschließen, sollen die Bewohner durch Abstimmung selbst entscheiden. Es kann dabei auch grenzüberschreitende Regionen wie Saarland/Lothringen/Luxemburg/Westpfalz geben, gemeinsame Geschichte und geographischer Zusammenhang werden in einigen Fällen eher den Ausschlag für die Bildung einer Region geben als nationale Zugehörigkeit.
Einmal gebildet, kann jede Region über ihre eigene Struktur entscheiden und sich in Untereinheiten teilen. Eine Region entsendet 10 Abgeordnete ins Europa-Parlament. Das Distrikt-Wahlsystem könnte hier so aussehen, daß alle Wahlkreisgremien einer Region 5 Parteilose auswählen, während die anderen 5 wieder über Listen gewählt werden.
Die Reihenfolge der einzelnen Etappen auf dem Weg zum europäischen Bundesstaat (nach der Wirtschafts- und Währungsunion) ergibt sich allerdings nicht von selbst: Politische Union vor der Regionen-bildung oder umgekehrt - wann kann man die nationale Ebene abschaffen - können sich Regionen und Nationalstaaten für einige Jahre überschneiden?
Auf jeden Fall muß in nächster Zeit eine Verfassungskommission sowohl der jetzigen als auch der künftigen Mitgliedsstaaten einberufen werden. Die ausgearbeitete Verfassung wird durch Volksentscheid angenommen und nicht nur durch Ratifizierung der nationalen Parlamente. Falls die Regionen nicht mit Inkrafttreten der Verfassung eingesetzt werden, muß in der Verfassung ein Verfahren zur Bildung der Regionen und der Abstimmung über sie festgelegt werden.

IV. Ausblick: Die Weltgesellschaft als Ziel?

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Wie kann diese Weltgesellschaft aussehen? Es soll eine Gemein-schaft der großen Kulturregionen sein, analog zu den Regionen innerhalb Europas, aber kein Weltstaat. Europäische Anrainerstaaten können wirtschaftlich assoziiert werden, aber nicht politisch dem europäischen Bundesstaat bei-treten. Vielmehr müssen Tendenzen unterstützt werden, dort eigene Staatenbünde/Bundesstaaten zu gründen, gerade auch zum Schutz der kulturellen Identität. Mexikos Beitritt zur nordamerikanischen Freihandelszone ist ein Beispiel für Selbstaufgabe um des Preises von Freihandel und Wohlstand willen.
Diese Blockbildung müßte allerdings mit der Schaffung eines neuen Weltwirtschaftssystems einhergehen, dessen Notwendigkeit heute schon viele einsehen, aber dessen Form sich niemand vorstellen kann.

1Zur Klärung der Begriffe: Volksentscheid - Abstimmung über eine Gesetzesvorlage, deren Ergebnis für das Parlament bindend ist; Volksbefragung - Befragung zu einem politischen Thema, deren Ergebnis für das Parlament nicht bindend ist; Volksinitiative - Auftrag an das Parlament, sich mit einem bestimmten politischen Thema zu befassen; Volksbegehren - Antrag auf Änderung oder Erlaß eines Gesetzes, bei Nichtannahme des Antrags durch das Parlament findet ein Volksentscheid statt.

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© 1997 Niels Boeing