e. das kapitel vom markt
aus: Gunnar Heinsohn/Otto Steiger, „Eigentum, Zins und Geld - ungelöste Rätsel der Wirtschaftswissenschaft“, Rowohlt 1996

Zusammenfassung: Wert, Preis, Ware und Konkurrenz

Die auf dem Tauschparadigma basierenden ökonomischen Theorien von Klassik, Neoklassik und auch Neokeynesianismus können aus sich heraus die Krise nicht denken. Da sie Geld als neutral-passiven Mittler des Realtausches auffassen, der die relativen Preise oder Tauschraten nicht - oder nur störend - zu beeinflussen vermag, sollte die Flexibilität der Tauschraten eine Krise ausschliessen.

Eine - aus welchen Gründen auch immer gegebene - Nichtflexibilität der Tauschraten, aber auch für die Tauschwirtschaft mit Geldgebrauch exogene Einflüsse wie eine für die Tauscherfordernisse zu geringe Geldmenge ~sogenannte monetäre Schocks) oder plötzlich die Tauschvorgänge beeinflussende Produktivitäts- und Präferenzveränderungen (sogenannte reale Schocks) können - nach ihrer Auffassung - zu einer Krise führen, die aber nach Anpassung der Tauschraten an diese Schocks bestenfalls vorübergehenden Charakter hat.

Die Unfähigkeit zur Erklärung der Wirtschaftskrisen wird von diesen Schulen offen eingeräumt und entschieden beklagt. Die fragwürdigen tauschtheoretischen Grundlagen aber werden nicht in Frage gestellt.

Anders als die meisten Vertreter der Neoklassik erwartet sich Keynes von der Flexibilität der Preise keineswegs ein Ausbleiben von Krisen. Er sieht dabei, dass Preise immer Geldpreise sind, die auf Gläubiger-Schuldner- Kontrakte, die ja ebenfalls in Geld denominiert sind, direkt durchschlagen. Deshalb liegt ihm daran, dass die Geldpreise sich gerade nicht flexibel verhalten, sondern stabil bleiben. Ein allgemeines Fallen der Geldpreise würde die Möglichkeit eröffnen, dass die Schuldner ihre in festen Geldpreisen nominierten Kontrakte nicht mehr erfüllen können und damit nicht nur sich selbst gefährden, sondern ihre Gläubiger mitreissen. Das daraus resultierende Zerreissen zahlloser Gläubiger-SchuldnerKontrakte würde die Krise verschärfen.

Gleichwohl gibt es auch bei Keynes einen relativ nichtflexiblen Preis - den Zins. Da der Einbruch der Profitrate die Krise einleitet, richtet sich nunmehr die Nachfrage auf Geld und nicht auf produzierbare Güter. Diese Nachfrage auf das Vermögensgut Geld kann - anders als die Nachfrage nach Gütern - nicht zu einer höheren Produktion und Beschäftigung führen. Und diese Nachfrage nach Geld bewirkt, dass der Zins langsamer zurückgeht als der Profit. Würde hingegen der Zins noch schneller fallen als die Profitrate, dann würde eine Krise wie in der Neoklassik nur vorübergehend sein. Da bei Keynes Geld nicht als ein Tauschgut fungiert, wird es zum Krisennexus.

Im Monetärkeynesianismus wird anders als bei Keynes nicht die nach Profiteinbruch steigende Nachfrage nach Geld, sondern das Angebot von Geld thematisiert. Bei Einbruch der Profite erhöhe sich nämlich die Liquiditätsprämie der Vermögensbesitzer, das heisst der Gläubiger im Kreditkontrakt, worauf sie ihr Geldangebot verringern und nicht - wie bei Keynes - mehr Geld nachfragen. Dadurch unterbrechen sie den Akkumulationsprozess. Spahn ergänzt zu dieser Unterbrechung, dass das Kalkül für Investitionen in Realkapital durch eine Zinserhöhung insofern negativ beeinflusst wird, als sie zu einer Wertminderung des bereits gehaltenen Realkapitalbestandes führt. Dadurch kann der Vermögenspreis des Kapitalbestandes unter den Produktionspreis der Investitionen in neues Realkapital sinken, wodurch diese unrentabel werden.

In dieser Sicht wird stillschweigend vorausgesetzt, dass das Geld für eine Investition zur Verfügung gestellt wird, wenn diese als so rentabel gilt, dass der Rückfluss des verliehenen Geldes erwartet werden kann. Dabei wird die entscheidende Bedingung, dass über Geld nur verfügen kann, wer ausreichend gute Sicherheiten zu stellen vermag, übergangen. Dieses verpfändbare Eigentum wird vom Gläubiger, der das Geldkapital für die Investition in Realkapital als Vorschuss zur Vcrfügung stellt, auf dieselbe Weise bewertet wie vom Investor selbst, also übcr den Zins und den davon beeinflussten Pi-ofitcrwirtuiigen. Das gleiche gilt für den Investor in seiner Rolle als Schuldner des geliehenen Geldkapitals. Bewertungsvcränderungen des verpfändbaren Eigentums beeinflussen die Bereitschaft des Gläubigers zur Kreditvergabe und der Fähigkeit des Schuldners zur Kreditaufnahme. Diese Umwertungen werden durch die ständige Furcht vor Verlusten der immer in fixen nominalen Beträgen gehaltenen Forderungen der Gläubiger erzwungen.

Im Aggregat sind dann die Bewertungsveränderungen verantwortlich für Aufschwung, Abschwung, Krise und damit verbunden Arbeitslosigkeit. Alle diese Momente sind im Kern der Tatsache geschuldet, dass in einer Eigentumswirtschaft die Akteure - ob in ihrer Gläubiger- oder Schuldnerrolle - der Notwendigkeit nachkommen müssen, ihr im Wert schwankendes Eigentum zu verteidigen. Wertschwankungen entscheiden über den Konjunkturverlauf, insbesondere über Akkumulation und Krise und damit auch über die Höhe der Beschäftigung.

In der Eigentumswirtschaft kann die monetäre Autorität, die Zentralbank, diese Schwankungen nur begrenzt über den Zins beeinflussen. Die Eigentumsprämie kann sie nicht senken, da sie in der Krise das schmerzhafte Fehlen guter Sicherheiten nicht beheben kann. Die staatliche Autorität, die politische Führung, kann dem Fehlen guter Sicherheiten bei den Bürgern dadurch begegnen, dass der Staat sich für seine Bürger verschuldet. Diese Politik wird jedoch auf Dauer stumpf. Am Ende bleibt für die Bekämpfung der Krise in einer Eigentumsgesellschaft kein anderer Weg als bei der Etablierung dieses Systems. Der Staat muss wie ein Romulus handeln, also durch die radikale Verteilung von Eigentum die Verschuldungsfähigkeit wiederherstellen./P>

A. Das Kapitel vom Tauschparadigma (Zusammenfassung)
B. Das Kapitel vom Eigentum (Zusammenfassung)
C. Das Kapitel vom Zins (Zusammenfassung)
D. Das Kapitel vom Geld (Zusammenfassung)
F. Das Kapitel von der Akkumulation (Zusammenfassung)
G. Das Kapitel von der Krise (Zusammenfassung)
H. Das Kapitel von der Wirtschaftsverfassung (Zusammenfassung)

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